Steuerkanzlei SCHINDLER
Pfalzgrafenstr. 1 | 67434 Neustadt
Tel. 06321 2842 | Fax 06321 30710
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG: Klaus Schindler
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz: Mitglied-Nr. 29141
Berufsbezeichnung: Steuerberater (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Aufsichtsbehörde + Kammer: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Hölderlinstr. 1, 55131 Mainz, http://www.sbk-rlp.de
» Steuerberatungsgesetz (StBerG) StBerG »
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) DVStB
» Berufsordnung für Steuerberater (BOStB) BOStB » Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) StBVV
Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter http://www.bstbk.de eingesehen werden.
Zusatzinformation nach §§ 2 - 4 DL-InfoV: Berufshaftpflichtversicherung Ergo-Versicherungsgruppe AG, Viktoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf
Die Haftpflichtversicherung gilt im gesamtenEU-Gebiet und den anderen Staaten des “Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es findet die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Anwendung.
Die danach entstehenden Gebühren hängen vom Gegenstandwert ab und richten sich nach den konkrekten Umständes des Einzelfalls (§ 11 StGBebV). Darüber hinaus werden keine gesonderten AGBs verwendet.
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. - Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist 67434 Neustadt/Weinstraße
Die nach §§ 3 ff. DL-InfoV zu erteilende Informationen erfolgen auf Anfrage.
Soweit Dienstleistungen gegenüber privaten Letztverbrauchern erbracht werden, findet die Preisangabenverordnung Anwendung.
Bei Dienstleistungen, die im gewerblichen Bereich erbracht werden, gilt die DL-InfoV (§ 4 DL-InfoV). Bei im Vorhinein festgelegten Preisen wird der Preis angegeben (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoV). Bei nicht im Vorhinein festgelegten Preisen werden auf
Anfrage der Preis oder die näheren Einzelheiten der Berechnung oder ein Kostenvoranschlag mitgeteilt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV). Die konkrete Gebühr richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Iformationen werden nach § 2 Abs. 2 DL-InfoV grundsätzlich mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege mitgeteilt. Daneben werden die Informationen in der Kanzlei für Berechtigte leicht zugänglich vorgehalten.